Wissens-Ecke


5 Tipps zur Pflege von Angehörigen zuhause
Die Pflege in den eigenen vier Wänden ist oft eine große Herausforderung – körperlich wie emotional. Diese fünf Tipps helfen, den Alltag zu erleichtern:

Struktur schaffen – feste Tagesabläufe (Mahlzeiten, Medikamente, Bewegung) geben Sicherheit und entlasten Pflegende.
Hilfsmittel nutzen – Pflegebett, Gehhilfe oder Duschsitz erleichtern nicht nur dem Pflegebedürftigen das Leben, sondern schonen auch Angehörige.
Auf eigene Gesundheit achten – Pausen, Schlaf und gesunde Ernährung sind wichtig, damit man langfristig helfen kann.
Pflegedienst einbinden – ambulante Dienste können gezielt unterstützen (z. B. Medikamentengabe, Verbände), ohne dass die Eigenpflege aufgegeben werden muss.

Unser Team hat dabei immer ein offenes Ohr für Sorgen, Ängste und Anregungen. Wir beraten Sie professionell und individuell, welche Unterstützung in Ihrer Situation sinnvoll ist. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an – gemeinsam finden wir den besten Weg.


Unterstützung annehmen – Angehörige, Nachbarn, Freunde oder ehrenamtliche Helfer können Aufgaben übernehmen. Niemand muss Pflege allein stemmen.
Entlastung für pflegende Angehörige - Viele Angehörige leisten Enormes. Entlastung ist nicht nur erlaubt, sondern notwendig – für Sie und Ihre Liebsten.






Welche Pflegegrade gibt es?
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den Unterstützungsbedarf eines Menschen festlegen.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (z. B. kleine Hilfen im Alltag).
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung (z. B. regelmäßige Unterstützung bei Körperpflege oder Mobilität).
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung (häufige Hilfe bei fast allen alltäglichen Verrichtungen).
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung (rund um die Uhr Hilfe notwendig).
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.


Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach einem Begutachtungsverfahren festgelegt. Wichtig: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung – von Pflegegeld bis zu Entlastungsangeboten.


Entlastung für pflegende Angehörige
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder einmal ausfallen, springt die Verhinderungspflege ein.

Das Besondere: Sie kann stundenweise oder tageweise genutzt werden.
Denn auch bei kurzen Abwesenheiten – sei es ein Arzttermin, ein wichtiger Termin oder einfach eine kurze Pause – ist es entscheidend, dass die Pflegebedürftigen gut und zuverlässig versorgt sind.

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Auszeit ohne Sorgen genießen können – mit der Sicherheit, dass Ihre Angehörigen in guten Händen sind.

Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Versorgung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

Tages- und Nachtpflege: Betreuung in einer Einrichtung am Tag oder in der Nacht – zuhause bleiben ist weiterhin möglich.

Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten monatlich 131 € für Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltshilfe, Betreuung, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag). Stand: 2025.

Wir haben ein offenes Ohr für Sorgen, Ängste und Anregungen. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie professionell und individuell, wie Sie den Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen und welche Entlastungsangebote in Ihrer Situation passen.













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